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LZV-Umsetzung

Das Ziel der zweiten Förderphase im Handlungsfeld Studium inklusiv ist u.a. die rechtliche und qualitative Verankerung der aktuellen Bestimmungen der Lehramtszugangsverordnung NRW (LZV vom 25.04.2016 ). Die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland (2009) hatte zahlreiche Gesetzesänderungen zur Folge. So sind beispielsweise die Schulgesetze überarbeitet worden (z.B. 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW 2013). Darüber hinaus wurden auch die Gesetze für die Lehramtsausbildung geändert. Im aktuellen Lehrerausbildungsgesetz (LABG) wird in Paragraph 2 „die Befähigung zu einem professionellen Umgang mit Vielfalt insbesondere der Blick auf ein inklusives Schulsystem […]“ betont (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2009).

Auch die LZV fokussiert u.a. die Berücksichtigung inklusionsorientierter Fragestellungen. Als Mindestmaß wird festgeschrieben, dass in jedem studierten (Unterrichts-)Fach mindestens fünf Leistungspunkte für „inklusionsorientierte Fragestellungen“ vorzusehen sind (LZV, 2016). Dies führt nicht nur zu einer Anpassung der Modulhandbücher, sondern auch zu Veränderungen der Prüfungsordnungen. Das Team des Studium inklusiv stößt die Prozesse zur Realisierung der Vorgaben der neuen LZV zur Umsetzung inklusionsorientierter Studienanteile an und begleitet diese strukturell und moderierend.

Aktuell wird eine fakultätsübergreifende Orientierungs-Richtlinie „Inklusion studieren“ erarbeitet, die ab dem WiSe 2019/20 an der Universität zu Köln zum Einsatz kommen wird und den Fächern Anregungen zur Umsetzung bietet. Für die vollständige Implementation der erprobten inklusionsorientierten Studienanteile gemäß LZV-Vorgaben werden stets alle betroffenen Lehrenden und Studierendenvertreter*innen in die Veränderungsprozesse einbezogen, z.B. durch die Einladung zu spezifischen Netzwerk-Veranstaltungen wie der Zukunftswerkstatt Inklusion sowie durch die Einbindung in alle relevanten Gremienprozesse.

Quellen

  • Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (2013). Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz). Zugriff am 27.02.2019. Online verfügbar
  • Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (2016). Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV). Zugriff am 27.02.2019. Online verfügbar
  • Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2009). Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen. (Lehrerausbildungsgesetz - LABG). Zugriff am 27.02.2019. Online verfügbar
  • United Nations (2006). Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD). Zugriff am 27.02.2019. Online verfügbar